Vögte

Aus GaretienWiki
Version vom 23. März 2011, 12:30 Uhr von VerschiebeBot (D | B) (Seiten Attribute ergänzt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vögte, auch Landvögte oder Reichsvögte, nehmen stets den Rang des Landes ein, als dessen Verwalter sie eingesetzt wurden. Jedoch ist dieser Titel nicht erblich, sondern wird nur an bewährte Männer und Frauen vergeben, die sich für ein solches Amt - denn ein solches ist es mehr als ein Adelsrang - qualifiziert haben.

Verwalter einer kaiserlichen Grafschaft (momentan nur die Kaisermark Gareth) werden Markvögte genannt. Rechtlich sind sie den Grafen gleichgestellt und genießen ebenfalls die Anrede Hochwohlgeboren. Kaiserliche Baronien und Reichsfesten werden von Reichsvögten verwaltet, die rechtlich den Baronen gleichgestellt sind und mit Hochgeboren anzureden sind. Kronvögte verwalten königliche Baronien und Kronpfalzen und Landvögte gräfliche Lande. Beide Vögte genießen die selben Rechte und Titel wie Reichsvögte, werden aber natürlich protokollarisch in absteigender Reihenfolge genannt.

Zusätzliche Baronien von Baronen werden in der Regel von Vögten, Ritter-, Junkers- und Edelgüter von Burgvögten verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten hängen jedoch stark von ihrem Stand und dem Willen des eigentlichen Lehensnehmers ab und sie werden in der Regel mit Vogt tituliert, wenn sie nicht eh über einen höheren Titel wie z. B. hoher Herr verfügen. Verwalter von Städten heißen schließlich Stadtvögte, Stadtmeister oder auch Bürgermeister, auch hier variieren Titel, Rechte und Pflichten mit der Größe der Stadt. Im Falle eine Reichsstadt heißen sie auch Reichsstadtmeister.

Dazu genießen die Reichsvögte einiger besonderer kaiserlicher Lande, vor allem in der Kaisermark, den Titel Burggraf und die Anrede Hochwohlgeboren. Damit haben Sie unter anderem einen aber auch Sitz im Zedernkabinett, welches wiederum ein königliches Gremium ist. Die Verwalter der kaiserlichen Pfalzen schließlich nennt man Pfalzgrafen und redet sie ebenfalls mit Hochwohlgeboren an. Protokollarisch stehen sie zwischen den Grafen und den Burggrafen.

Ein weiterer Titel war der des Wehrvogtes vom Arvepass), der eigens für die beiden gleichberechtigten Vertreter der damaligen zwei Provinzen Darpatien und Garetien geschaffen wurde. Die beiden Wehrvögte teilten sich Rechte und Pflichten eines Barons und wurden auch mit Hochgeboren tituliert. (Inzwischen wird Arvepass von einem einzigen markgräflichem Vogt verwaltet.) Ein ähnlich zweckgebundener Titel war der des Zwingvogtes, den Kaiser Perval in der Reichsforster Fehde an Stelle des Grafen einsetzte.

Alle diese Titel haben aber gemein, dass sie nicht erblich sind, auch wenn häufig die einflussreichen Titel über Generationen in den selben Familien bleiben.

Natürlich gibt es genug Ausnahmen von diesen Regeln: So wird die Kaiserpfalz Randersburg eben nicht von einem Pfalzgrafen sondern von einem Reichsvogt verwaltet und der Pfalzgrafschaft Burg Rudes Schild umfasst nun eben nur diese eine Festung. Die königliche Kerkerfeste Helburg wiederum wird von den Baronen von Höllenwall geführt, die eigentlich also Vasallen des Eslamsgrunder Grafen sind und natürlich sind die kaiserlichen Burg- und Pfalzgrafen zugleich im Zedernkabinett mit der Führung des Königreiches betraut.