Heroldartikel:Reichsfriedensbruch zu Hartsteen!

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Reichsfriedensbruch zu Hartsteen!


Hartsteen, Hesinde 34 Hal. Ungeachtet der seit 13 (!) Jahren geltenden Gesetze, die Duelle und Fehden im Reich strikt untersagen, haben sich am 3. Hesinde auf offenen Feld in aller Öffentlichkeit zwei Adelsfamilien den Fehdehandschuh zugeworfen. In einem Zweikampf zur zwölften Stunde vor den Toren der freien Reichsstadt Hartsteen schlugen sich die Oberhäupter der Ritterfamilien Windischgrütz und Schwingenfels. Seginhardt von Schwingenfels, Zeugmeister der Grafschaft, verstarb auf dem Kampfplatz, Bodebert von Windischgrütz, Ritter zu Hutt, wurde von den gräflichen Truppen auf Burg Ebenhain unter Hausarrest gestellt.

Wo der Anfang dieser Fehde zu suchen ist, lässt sich nur schwer sagen. Beide Adelsfamilien haben uralte Wurzeln und schon seit Jahrhunderten schwelt eine verdeckte Feindschaft zwischen den Mitgliedern beider Familien. Den offenen Ausbruch der Fehde sehen Kenner der Grafschaft allerdings in den bisher ungeklärten Umständen im Weiler Feldsteynchen, welches in den Stammländereien derer von Windischgrütz in Hartsteen liegt. Dort waren Anfang Boron alle ansässigen unfreien Bauern sowie der Dorfschulze aus der Familie Windischgrütz auf grausame Weise getötet worden.

In seiner öffentlichen Anklage vor dem fatalen Duell machte Ritter von Hutt die gesamte Familie Schwingenfels für das „Feldsteynchen-Massaker“ verantwortlich und wiederholte die Forderung nach dem Rücktritt Seginhardts von den Geschäften des Zeugmeisters, die bereits in Verbindung der Polemik gegen den Orden des heiligen Zorns der Göttin Rondra in Puleth laut geworden waren. So wunderte es auch nicht, dass der Garetische Ordenswächter der Zornesritter, Gerion Sturmfels, Baroningemahl zu Erlenstamm, als Sekundant auf Seiten des Windischgrützer erschien. Als Sekundant für Seginhardt erschien Borstefred von Katterquell.

Viel gaffendes Volk hatte sich versammelt, um dem Kampf beizuwohnen. Die zahlreich vertretenen Familienmitglieder beider Rittergeschlechter hielten die Gräflichen davon ab, dem Treiben vorzeitig ein Ende zu bereiten. Der Kampf wurde traditionell mit dem Schwerte geführt. Man hatte sich zu Beginn darauf geeinigt, bis zum zweiten Blute zu kämpfen, also bis der erste der beiden Kontrahenten zu Boden ging. Die beiden erfahrenen Ritter lieferten dann auch der staunenden Masse einen würdigen Kampf, bei dem bis zum Schluss nicht offensichtlich wurde, wem die Herrin Rondra, in deren Namen sie diesen Kampf führten, geneigt sei. Doch ein ausgezeichneter Hieb des Ritters zu Hutt brachte den gräflichen Zeugmeister zu Fall. Das Volk jubelte dem Sieger zu, als sich plötzlich Stille über den Kampfplatz legte. Der zu Boden gegangene Verlierer stand nicht mehr auf. Ein eilig herbeigerufener Medicus stellte lediglich den Tod von Seginhardt von Schwingenfels fest.

Daraufhin wurde die Situation turbulenter, die gräflichen Büttel umringten den Gewinner des Kampfes, der selbst einige schwere Wunden hinnehmen musste. Einzig das beherzte Eingreifen des Zornesritters Gerion Sturmfels verhinderte das Aufeinandertreffen der beiden aufgebrachten Ritterfamilien. Er war es auch, der das Windischgrützer Familienoberhaupt dazu bewegte, sich den Gräflichen zu ergeben und sich auf seiner Burg Ebenhain unter Hausarrest zu stellen, bis vor einem gräflichen Gericht dieser Fall von Reichsfriedensbruch entschieden werden soll.

Mit diesem Bruch des Gesetzes und Rückkehr zur langen Tradition der Fehde hat das Königreich einen herben Rückschritt getan. Denn offensichtlich hat der Hochadel und die Praiosgeweihtenschaft es nicht geschafft die von Reichsbehüter Brin auf dem Hoftag 21 Hal verabschiedeten Gesetze einzuhalten. Man kann nur hoffen, dass die Instrumente des Rechts funktionieren und einen derartigen Übergriff ahnden, damit er nicht als schlechtes Beispiel vorangehen möge. Die Frage allerdings, wie die klaffenden Gräben im Hartsteenschen Niederadel in absehbarer Zeit geschlossen werden können, steht auf einem anderen Blatt.


Autor: Hartsteen