Garetien:Binge Fandolesch

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Vorlage:Dorfbeschreibung


„Fehler im Ausdruck: Fehlender Operand für +“ ist keine Zahl. (keine Kurzbeschreibung vorhanden) Wappen Binge Fandolesch.svg

Tempel.svg   Gebäude.svg   Gebäude.svg   Gebäude.svg   Tempel.svg   Gebäude.svg   Binge.svg   Wappen Herrschaft Ingerimmsland.svg   Gebäude.svg   Gebäude.svg   

Politik:
Obrigkeit:
Einwohner:
Fehler im Ausdruck: Fehlender Operand für +
Infrastruktur:
Größte Ortschaften:
Briefspiel:
Ansprechpartner:
unbespielt
Kennziffer:
Gar-VI-01- R-1


Die Binge Fandolesch (oder besser, die menschliche Ansiedlung darüber) wurde 7 BF von Kaiser Raul zur reichsfreien Stadt erklärt. Mit der zunehmenden Ansiedlung von Menschen um die eigentliche Binge, verschliff sich der zwergische Name zu Wandleth. De jure, das wurde den Schlunder Hügelzwergen von Rohal erneut bestätigt, gilt alles, was sich unter der Erde befindet, als der Binge zugehörig und ist deshalb nichts reichsfrei, sondern dem Grafen untertan.

Eine daraus resultierende Kellersteuer, die von Graf Eslam von Güldenhall 794 BF auf im Keller gelagerte Waren eingeführt wurde, hat dazu geführt, dass spätestens nach dem Ingerimmszorn viele Wandlether Häuser ohne Keller aber dafür vergleichsweise hoch gebaut wurden.