Von Kron und Lehen

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Der Adel des Neuen Reiches

“Weil alles auf Deren seine Ordnung haben muß, wie die Zwölfgötter es wollten, und weil auch unter ihnen einer nur der Götterfürst ist, schufen sie unter den Menschen solche von Stand und solche, die ebendenselben Gehorsam und Respekt schulden, wie PRAios erhaben es befahl. Und darum setzten sie einen Horas über die Menschen.”

So schließt das Zwölfgötter-Edikt des Kaisers Silem-Horas 100 v. BF. (1093 v. H.), das ein für allemal alle anderen Götter neben den Zwölfen zu Götzen erklärte und zudem ein wichtiges Gesetz aus alten Tagen umschrieb: die Lex Imperia, mit der Kaiser Yarum-Horas im Jahre 444 v. BF (1437 v.H.) endlich schriftlich das Adels- und Lehenswesen an seinem Hofe regelte, und von da an den Hochadeligen ihren Platz zuwies und auch die Pflichten niederlegte, die Lehensträger und Lehensgeber verbinden; und auch wenn vielerorts bezweifelt wird, daß die Ursprünge der Hierarchie unter den Adeligen tatsächlich in diesen Zeiten, von denen uns kaum mehr als das Mythische überliefert ist, in eben dieser schriftlichen Form niedergeschrieben worden sein können, so gelten doch bis heute die Grundlagen dieses Lehensrechts. Denn nimmerdar könnte ein Aventurier anzweifeln, daß diese von den Göttern selbst kommen.

Doch hier soll nur von dem Adels des Mittelreiches berichtet werden, den Raul von Gareth, der Große, der Reichsgründer, in dem Monumentalwerk “Codex Raulis” auf seine neuen Füße stellte: Denn Kaiser Raul sah sowohl die Notwendigkeit, sich von den alten Traditionen im neuen Reich zu lösen, als auch das harte Gesetz, daß der Kaiser nicht bestehen kann ohne die Treue der Großen seines Reiches, der mächtigen Vasallen und Hintersassen, die allüberall Land und Leute hüten. Dies also setzte er fest und griff dabei weniger auf die althergebrachten Hierarchien Bosparans zurück, sondern schuf vielmehr neue mit Hilfe jener, die den Sieg der Garether zu erringen halfen, und von denen wir heute noch die Familien Eberstamm und Berg kennen.

So kann der Hesindegeweihte Siopan von Salmingen schreiben: “Der Adel regiert im Mittelreich und ist in jeder Beziehung die beherrschende Schicht. Doch gibt es unter ihnen Stufen und Ränge, die sich aus der Nähe zum Kaiser respektive der Nähe zum Volke, wohl aber auch aus der Nähe zur Capitale oder aus der Nähe zu den Grenzen des Reiches erklären lassen.”


Von der Hierarchie des Adels und ihrer Abkunft


Die Rangordnung ist an der Heeresschildordnung abzulesen, jenem Anhang an den Codex Raulis, der nicht nur die Lehensfähigkeit der Familien verzeichnet, sondern auch die sieben Stufen des Adels festlegt: Die Mächtigsten unter den Adeligen sind die Provinzherren, Männer und Frauen von großer Macht, deren Familien vor vielen Generationen bereits die Obhut über einen großen und wichtigen Reichsteil anvertraut worden ist. Die einen sind die Herzöge, jene Provinzherren, die unter - so schreiben es die alten Urkunden - Yarum-Horas die weit von Bosparan entfernten Provinzen regierten, wohingegen die Fürsten den inneren Provinzen vorstanden.

Längst hat sich dieses Bild heutzutage geändert. Und der Ursprung des heutigen Titels Herzog (Ew. Hoheit) - der von Nordmarken, von Weiden und von Tobrien - liegt für die meisten im Dunkeln, doch zitieren wir hier erneut Seine Gnaden Siopan: “Der ,Herzog‘ bezeichnet jene Herren und Damen, die sich durch rondragefällige Taten im Kampfe auszeichneten, indem sie nämlich für Reich und Recht und in Praios’ Namen an der Spitze des Heeres zogen, wofür sie mit Land belohnt wurden. Das Wort aber - nämlich “harjatuga” nahm Herre Raul der Große von den Thorwalschen, glaubte man doch wohl seinerzeit, daß eben jene sich die robuste Stärke und die Qualitates der Natura bewahrt hätten, mit denen die Götter uns Menschen einst ausstatteten.”

“Anders steht es mit den Fürsten (Ew. Durchlaucht) - denen vom Kosch, von Darpatien, von Albernia und von Almada -, denn jene ehrenvollen Männer und Frauen bekamen das Land, weil sie das Vertrauen des Kaisers ob ihrer untadeligen Herkunft, ihres edlen Betragens bei Hofe und ihrer Vornehmheit genossen. Darum auch saßen sie stets an der Tafel des Kaisers auf den fürdersten Plätzen, woher auch der Titel kommt. Da sie aber auf andere Weise ihr Land erhielten und es sich nicht erstritten hatten mit Ruhm und Wagemut, hielt der Kaiser seine Hand über diese Provinzen und blieb ihr König; und so ist es auch heute noch. Sonderlich ist dies bei Almada, denn der Fürst des Landes ist der Kaiser selbst. Und sonderlich ist es bei Albernia, hat doch der edle Herre Cuano Land und Krone aus des Kaisers Hand empfangen und ist nun König wie der von Garetien. Man mag sich fragen, warum der Kaiser die verdienten Bergs und Eberstamms nicht zu Herzögen machte, doch waren sie ihm so lieb, daß er sie bei Hofe behielt und nicht in die Ferne schicken wollte.”

Anders steht es mit den Markgrafschaften, die aus anderen Provinzen herausgelöst wurden - weil Provinzherren zu mächtig wurden oder sich als nicht fähig genug erwiesen. Denn dieser Titel ist nicht erblich, auch wenn die Stimmen der mittelreichischen Markgrafen (Ew. Erlaucht) - von Greifenfurt, von Beilunk, von Warunk, von Windhag und von Winhall - genausoviel Gewicht haben wie die anderen Stimmen der Provinzherren.

Die Provinzen sind aufgeteilt in verschieden große und verschieden wichtige Grafschaften und Landgrafschaften, wobei jene mit militärischer Bedeutung Reichsmark genannt werden, jene Länder um große Städte aber Marken. Ihre Herren - Grafen (Ew. Hochwohlgeboren) Landgrafen, Markverweser oder Markvögte - genießen gleichen Rang, doch nur Grafen und Landgrafen dürfen vererben. Die ersten unter den Grafen sind jene von Hartsteen in Garetien, die weiland dem Throne Rauls am nächsten standen. Der Titel Graf kommt von Greif (Gerifa, Gerava), der ursprünglich den Sendboten des Kaisers zu bosparanischer Zeit bezeichnet. Dies änderte Raul nicht, jedoch bekamen seine Sendboten und Amtsträger bisweilen noch die erweiterte Funktion, auf ein gewissen Stück Land achtzugeben; als die Grafen seßhaft wurden, wurden die Länder auch erblich. Andere kommandierten als Vögte des Reiches die Pfalzen, kaiserliche Burgen, die überall im Reich verteilt waren und die der Kaiser benötigte, um sowohl durch schiere Präsenz überall an seine Herrschaft und die Vasallen durch häufige Besuche an ihre Bindungen zu erinnern. Aus diesen Reichsvögten wurden die Burg-, Gau- oder Pfalzgrafen (Ew. Hochedelgeboren), die noch heute die treuesten Bastionen des Kaiserhauses selbst in den entferntesten Reichsteilen darstellen und stets gewahr sind, kaiserliches Blut zu beherbergen.

Grafschaften sind in kleinere Lehen unterteilt, deren Lehnsträger ein Baron (Ew. Hochgeboren) oder eine Baronin ist, die auch Freiherren und -frauen genannt werden. Über den Ursprung des Freiherrn ist wenig zu rätseln, bezeichnete er doch früher vor allem rechtsfähige und freie Männer und Frauen, die solche Ämter übernehmen durften, später aber zu erblichen Titeln wurden. Über den Ursprung des Titels Baron liefert Siopan von Salmingen zwei Deutungen: “Die einen meinen, der Baron führe sich zurück auf “baro”, der nur den freien Mann bezeichnet und eine Entwicklung vergleichbar dem Freiherren gemacht hat. Andere meinen, der nivesische “berja” oder “barjun” habe Pate gestanden, bezeichnete er doch früher den stärksten Kämpfer einer Sippe, der zugleich ihr Anführer war. Darum habe Raul - meinen jene - den niedrigsten Landesherren diesen Titel gegeben, um sie zu steter Leistung zu ermahnen und an ihre Pflicht zum Heerbanne zu erinnern.”

Der niedere Adel, wiewohl weit über den Gemeinen oder gar den Unfreien stehend, setzt sich aus Junkern, Edlen (Ew. Wohlgeboren) und Rittern zusammen, wobei die Vergabe dieses - oftmals nicht erblichen - Titels nicht mehr zwingend mit der Vergabe von Land verbunden ist. Es sei darauf hingewiesen, daß ein Adeliger nicht zwingend von Geburt an adelig ist, sondern sich diesen Titel auch erwerben muß, wobei dies üblicherweise durch Knappschaft und Ritterschlag geschieht. Bemerkenswerterweise sind die meisten Hochadeligen Ritter, noch bevor sie ihr Erbe antreten, weshalb sich in allen Stufen der Heeresschildordnung Ritter finden.

Vögte, auch Landvögte oder Reichsvögte, nehmen stets den Rang des Landes ein, als dessen Verwalter sie eingesetzt wurden. Jedoch ist dieser Titel nicht erblich, sondern wird nur an bewährte Männer und Frauen vergeben, die sich für ein solches Amt - denn ein solches ist es mehr als ein Adelsrang - qualifiziert haben.


(N. Gaul, F.W. Bartels, BB)