Ritter
Version vom 19. Februar 2007, 14:11 Uhr von Schwingenfels (D | B)
Ein spezieller Adelsrang, welchen den Träger dieses Titels als Mitglied der adligen Kämpfertradition ausweist. Bei vielen Adelssprösslingen im Mittelreich ist es üblich, dass man eine mehrjährige Knappschaft durchläuft, um zum Ritter geschlagen zu werden.
Es kommt jedoch auch vor, dass verdiente Streiter zu Rittern ehrenhalber ernannt werden. Der Titel ist nicht erblich und nicht mit Landbesitz verbunden.