Heroldartikel:Verlautbarung aus dem Schlund

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Version vom 12. März 2012, 06:42 Uhr von VolkoV (D | B)
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Im Namen des Grafen Ingramm, Sohn des Illkor vom Schlund

Wehrte Tochter, Baronin,

Lange Zeit haben wir dem befremdlichen Treiben in den westlichen Ländereien unserer Grafschaft zugesehen, haben nichts auf das Gerede gewisser Personen gegeben, haben immer das Beste von Euch angenommen.

Aber was muss mir heute mein Schreiber mit schwitzender Stirn zu Gehör bringen? Kann denn das die Wahrheit sein, bei allen guten Göttern, was ist bloss in Euch gefahren? Wie mir aus gut informierter Quelle berichtet wurde, habt Ihr deren vier tüchtige Angroschim wie räudige Hunde in einem Viehtrog ersäuft!

Gnade Euch zumindest noch einer der guten Götter, denn dies hat meinen Bierkrug nun endgültig zum überschäumen gebracht!

Wie kommt Ihr denn, in Praios Namen, dazu Euch über die altehrwürdigen Gesetze Eures Kaisers Sighelm hinwegzusetzen und wie eine götterlose Räuberbaronin die steinernen Buchstaben der Lex Zwergia einfach hinwegzuwischen?

Ist Euch denn die Tafel IV nicht geläufig? So möge Sie Euer Staatsschreiber Euch denn vorlesen, damit Ihr auch seht, welch altes Gesetz Ihr schändlichst gebrochen habt.

Ein Zwergling jedoch, da er eynes Verbrechens verhafftet, werde escortieret in seyn Bergfreyheyth. Darselben werde er auffgewygeth, seyne Wichte in Eysenfeilspaenen, da er dem Handrechte entgeht, seyne Wichte in Nickels, da er dem Halsrechte entgehet. So werde solch Losgeldt dem Keyser, dieweyl der Zwergling dem Bergkinig werde, mith ihm zu thun, wie ihm gefalleth.
(Lex Zwergia, Tafel IV, 833 v. Hal, Enz. Av., S. 42, Nickel = 0,5 Heller)

Erkennet Ihr nun, wie falsch Ihr getan? Dem obersten Richter der Hügelzwerge zu Angbar oder zu mindesten Eurem Lehnsherrn und für solche Verbrechen, wie Ihr sie den Angroschim zum Vorwurf gemacht habt, zuständigen Richter, dem Grafen, hättet Ihr die Angeklagten überstellen müssen.

Wie uns scheint, müssen wir Euch auch darüber belehren:

Das Hochgericht ist dem höheren Adel zu eigen und für die Behandlung von Streitigkeiten innerhalb des Adels, aber auf für Schwerverbrechen zuständig. Im Reiche Rauls liegt die Hochgerichtsbarkeit bei den Grafen.
(Reichsgrundreform Kaiser Retos, 11 v. Hal, basierend auf dem Codex Raulis, 954 v. Hal)

Da wir nicht annehmen, dass das Schänden eines Praiostempels in Euren Augen nicht dem Tatbestand der religionsgefährdenden Umtriebe, genannt schändlich Hämmern an den Grundfesten von Reich, Dere und Alveran erfüllt, müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Euch bewusst über die Gesetze stellt und Praios verspotten wollt!

Verstosst Ihr nicht etwa mit Eurem unsäglichen Tun gegen den Willen des Götterfürsten, dessen Diener da sagen:

Jegliches Zusammenleben kulturschaffender Wesen beruht auf Einführung und Beachtung von Verhaltensvorschriften und Regelung von Verstössen dagegen - ja, dies ist sogar wesentlichster Teil der Kultur überhaupt.”
(Aus: Praios’ grösstes Geschenk, Kap. 3: Das Gesetz, Priesterkaiser Helius I., 571 v. Hal)

Und welch unbenennbarer Schrecken hat Euch gepackt, als Ihr die tüchtigen Angroschim in einem Viehtrog ersaufen liesset?

Ja glaubt Ihr denn, wir befänden uns noch zur Zeit des Alten Reiches? Wir sind wohl gezwungen noch einmal auf ein Zitat zurückzugreifen:

Schwerverbrecher werden mit langer Haft und schweren Geldstrafen geahndet, häufiger noch mit Zwangsarbeit im Steinbruch...Zulässig ist auch die Todesstrafe; diese wird an Adligen durch das Köpfen, bei anderen durch das Hängen vollstreckt.
(Reichsgrundreform König Brins, basierend auf dem Codex Raulis, 954 v. Hal)

Doch müssig ist dieses letzte Zitat, da die Befugnisse für das Aussprechen ja wie gezeigt nicht in Euren Händen liegen.

Wir sind jedoch, eingedenk des langen Friedens in unserer Grafschaft und Eures in der Vergangenheit stets regelmässigen Steueraufkommens und Wohlverhaltens gewillt, Euch, Baronin Thalionmel von Erlenstamm, innert Wochenfrist auf dem Wiesenschlösschen zu empfangen und aus Eurem eigenen Munde, die hoffentlich alles klärenden Worte zu vernehmen.

Solltet Ihr meiner Aufforderung nicht williglich Folge leisten oder keine vollends befriedigende Erklärungen vorzubringen haben, würden wir uns leider gezwungen sehen, zu drastischen Massnahmen hinsichtlich Eurer Herrschaft greifen zu müssen.

Wir wünschen zudem keinesfalls mit Eurem Staatsschreiber oder Eurer Hofmaga zu parlieren, vielmehr verlangen wir Euch persönlich zu sprechen, obwohl wir von Eurer langjährigen Krankheit Kunde haben.

Und lasst mich als letztes unseren allseits geliebten König Brin - Die Zwölfe haben ihn selig! - zitieren:

Wer keinen Tag mehr reiten kann, der kann auch nicht regieren!
(König Brin zu seinen Rittern, während des Eilmarsches des Heeres nach Gareth, kurz vor der Schlacht auf den Silkwiesen, 18 Hal)


gez.

Ingramm, Sohn des Ilkor vom Schlund

Väterchen des Schlundes


gegeben zum Wiesenschlösschen, Mitte Rahja 1023 BF


 Wappen Mittelreich.svg  Wappen Koenigreich Garetien.svg   Wappen Grafschaft Schlund.svg   Wappen Koenigsstadt Wandleth.svg   Wappen Herrschaft Ingerimmsland.svg  
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Texte der Hauptreihe:
10. Rah 1023 BF
Verlautbarung aus dem Schlund
Schlunder Bilderbogen - Sonderausgabe zum Traviabund


Kapitel 55

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