Geschichten:Aus Steuerpflicht wird Kartenwerk - Kartenwerk

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Die Zölfe allen Rechtschaffenen zum Gruße, Praios allenthalben vor!

Faduhenna von Gluckenhagen,
auf der guten Frouwen Irmenella, Markgräfin von Greifenfurt, Geheiß Meisterin der Mark

dem hochgeborenen Baron
Felian Prutz von Quastenbroich


Euer Hochgeboren,

mit Trauer vernahmen wir hier in Greifenfurt vom Tode Eures guten Herrn Vater, der so brav und treu der Greifener Mark gedient und so wacker und mutig wider den Orck getritten! Der unerbittliche Herr BORon ruft doch zumeyst die Beßten zuerst in sein Reich hinter dem Nirgendmeer. Möge seine Seele nunmehr Fryden und Ruhe gefunden haben und er an Rondrens Tafel sitzen!

Was nun die Angelegenheit betrifft, wie hoch Euer Steuersatz sei, so leset das folgende: Zwar gibt es den Erlaß des Zehnten für die Weidener Lande, das torbische Herzogtum sowie die Markken Heldentrutz und Greifenfurt, allein, diese Regelung ward obsolet durch die Bekanntmachung der Kanzelei für Steuern, Tribut und Zollwesen vom Efferd 27 Hal, in der es heißt, daß auf den Kopf eines jeden Mittelreichers dreizehn Silberlinge zu zahlen seien - in Darpatien vierzehn durch Erlaß auf dem Kronrat zu Praske. Diese Menge Silbers möget auch Ihr abführen, dieweil der Zehnt an das Reich (nicht an die gute Frau Markgräfin!) Euch und der Baroney Quastenbroich erlassen ist.

Eine Karte der Geifenfurter Marck gibt es wohl noch nicht, da sollt‘ die Kantzley wohl einmal thätig werden, doch kann ich Euch eine schlechte Copie einer Koscher Karte zukommen lassen, so Ihr sie bezahlen könnt, auf der durchaus auch Quastenbroich (fälschlich ›Quastenbro‹) verzeichnet ist.

Doch sei Euch hiermit durchaus aufgetragen, von den Edelleuten der Marck Karten einzufordern und sie zu einem Compendium zusammenzutragen, aus dem eine Karte der ganzen Markgrafschaft erstellt werden kann!

Gegeben zu Greifenfurt am 11. Tage des Praios im achtundzwanzigsten Jahr der Herrschaft unseres guten Kaisers Hal, wohl aber im zehnten unserer Markgräfin Irmenella zu Greifenfurt.

Faduhenna von Gluckenhagen m.p.



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Texte der Hauptreihe:
11. Pra 1021 BF
Kartenwerk
Steuerpflicht


Kapitel 2

Autor: BB