Chronik:Freispruch für Schroeckh

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Das Reichsgericht spricht den Pulether Kronvogt Horbald von Schroeckh in allen Punkten für nicht schuldig und stellt so dessen Ehre wieder her.Wappen Königreich Garetien.svg

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Ereignis:
Das Reichsgericht spricht den Pulether Kronvogt Horbald von Schroeckh in allen Punkten für nicht schuldig und stellt so dessen Ehre wieder her.
Datum:
14. Rah 1029 BF
Details:
Horbald von Schroeckh, der Pulether Kronvogt, hatte während des Jahres des Feuers mit örtlichen Machthabern namentlich der Wildermark-Kriegsfürstin Varena von Mersingen kollaboriert. Bei der Eroberung Puleths und der Vertriebung der Schergen Varenas durch ein vereintes Harststeener Heer unter der Führung von Baron Nimmgalf von Hirschfurten, fiel den Eroberern auch die Pfalz Puleth und von Schroeckh in die Hände. Der Baron von Hirschfurten klagte den Vogt des Hochverrates an und brachte ihn in Ketten zurück nach Gareth, wo er der Reichsjustiz übergeben werden konnte. Die Verhandlung zog sich eine Weile hin, doch schließlich wurde von Schroeckh in allen Punkten frei gesprochen und ihm darüber hinaus der Ehrentitel "Vater von Puleth" zugesprochen..