Stapelrecht
Das Stapelrecht erlaubt einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abladen, stapeln und anbieten. Dadurch sind diese gezwungen, in Konkurrenz zu anderen ihre Waren auch auf kleineren Märkten, als z.B. Gareth, feilzuhalten.
Das Stapelrecht wird vom Kaiser meist an reichsfreie Städte verliehen und verspricht erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Durchsetzung obliegt den jeweiligen Städten, was diesen jedoch meist nur wenig Probleme bereitet, führen doch oft die Straßen unmittelbar durch sie hindurch, so dass dem Händler ein Umfahren meist nicht möglich ist.
Das Stapeln der Waren umfasst üblicherweise einen Zeitraum von wenigsten zwei Tagen, was bei leicht verderblichen Waren oft zu erheblichen Gewinneinbußen führt, die deshalb wiederum bisweilen vom Stapelrecht befreit sind. Ferdoker Rüben beispielsweise müssenm in Luring nicht gestapelt werden.
Die Phex-Kirche missbilligt diese Art von Handelserschwernissen offen, weil es den gerechten Wettbewerb verzerrt.
Städte mit Stapelrecht
- Reichsstadt Eslamsgrund
- Reichsstadt Hartsteen
- Reichsstadt Luring
- Stadt Wasserburg
- Reichsstadt Greifenfurt
- früher auch Reichsstadt Puleth