Geschichten:Friedensagebot der Henne

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Den Segen aller Zwölfe, Praios allenthalben vor!

Faduhenna von Gluckenhagen,
auf der guten Frouwen Irmenella von Wertlingen, Markgräfin von Greifenfurt, Geheiß Meisterin der Mark.
 
 
 
 
Jenen zu lesen und vor Augen gebracht, die darenhalben seient befaßt mit dero Angelegenheiten der Militiae, auf daß nit gehe verschollen in den Falten der Zeyth all jenes, welches consideriert ward bei uns Menschlichen, wie solcherlei often geschicht, dieweil des Menschen Gedächtnuß ist von Schwachheit gegenüber der Stärcke von Satinavs Wesen.

Alldeshalb sei hieromit decretieret, verfügt und beschieden, daß dem hochwohleborenen Herren Baradar von Plaue, daselbst Freiherre auf Keilerau im Thobrischen und Baron auf Beldenhag zur Mark Greifenfurt, durch Kraft meines Amtes und der Gewalt der Markgräfin gestattet, erlaubet und gewähret sei, zwo Compagnien seiner Mannen und Frouwen, das sind einhundert, unter dem Banner seines Lehnsherrn vormalen, Herzog von Thobrien, gen Weiden zu führen, zu diesem Behufe, daß sie dort den Orcken bekämpfen und vernichten.

Dies soll derogleichen eine Tat für die Mark sein, ist ein toter Orck in Weiden sintemal kein Lebender in der Mark.

Hochgeboren Baradar von Plau auf Keilerau auf Beldenhag darf führen das Commando oder jeglich Mann oder Frouwe beauftragen, welchselber oder welchselbe ist fähig des Kriegshandwercks und in der Mark ansässig. Er mag nit werden gehindert an seinem Wercke, sondern soll es thun so schnell als möglich, auf daß er dem Schwartzpeltz mit Kriegsmacht begegnen möge, ehe jene Bestia die Grenzen der Mark queret.

Ich habe es gehört und befinde:

Kraft meines Amtes und mit der Gnade und Huld der Götter ist es im Namen Ihrer Erlaucht, der Markgräfin zu Greifenfurt, und durch ihre Gewalt und Macht beschieden.
 
 
 
 
Gegeben auf dem Weihenhorst zu Weihenhorst am 2. Tage des Mondes Peraine im 33sten Jahre der Herrschaft unseres Guten Kaisers Hal, wohl aber dem fünnefzehnten Jahre der Regentschaft unserer Markgräfin.