Es hat hochnothpeinliches halßgericht gehalten am fünfundzwangisten tage im mond des Gerechten Herren Praios im eintausendvierundreiszigsten jahre der gründung des Heyl. Raulschen Reiches der hoch und wohl geborene graf von Breitenhain Hilbert von Hartsteen.
Die im hernachfolgenden urteyl benambste ubelthäterin ward nach zuführung vor gericht gebracht und es ward ihr durch den gerichtsschreiber deutlich vor und abgeleßen ihr verhängt urteyl.
Nachdem die kätnerin Selina, dem frühern hufschmied Halwarth Grevenstamm seyn weibe, welchselbiger im hesindemond vor dem angriff der schwarzlanden auf der Kayserin Metropole Gareth durch unbekannte mächte den todt fand, durch den rath der statt Hornbeil arretiert wurde, hat sich in denen mit ihr unterschiedlich vorgenommenen verhören befunden, sie auch bekanntlich ausgesagt, daß sie bereits vor acht jahren auß leichtsinniger verachtung der Zwölfe und verzweiflung an ihrer hülf und allmacht, auch auß begiert des zeitlichen guts und schnöden gewinns ihre tochter melinde an die dämonbuhle zu Leihenbutt verkauft, dieser sich zu aigen ergeben, mit ihr sich abscheulich vermischet, auch sich freventlich unterstanden und eingewiligt haben, ein andere person auf des Dreizehnten befehl ohne alle sonder ursach an leib und leben durch zauberey zu beschädigen. Inmaßen sie solches alles mit umbständen frey, ledig und ungebunden nochmals bekannt, dardurch sie dann in die straf der halßgerichtsordnung gefallen ist, und ihr leib und leben verwürcket hat.
Dießem allen nach erkennet der hochwohlgeborne pfalzgraf zu recht, daß die Selina Grevenstamm auf die gewöhnliche richtstatt geführet und daselbsten mit feuer zu pulver und aschen verbrent werden solle, ihr selbsten zu einer wohlverdienten straf, sich vor dergleichen abscheuligen unthaten und greulen desto mehr wißend zu hüten.
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