Geschichten:Boronias dunkle Schatten – Das Siegelwerk von Sankta Boronia

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Einleitung:

Das Siegelwerk von Sancta Boronia ist ein Vertrag zwischen dem Mittelreich und dem Horasreich, der im Ingerimm 1046 BF sowohl im Geiste des Weidlether Vertrages als auch des Vertrages zu Mantrash'Mor geschlossen wurde.

Ursprünglich als Vertiefung der Freundschaft gedacht, wurden die Vertragsverhandlungen zu einem Politikum, da am Vorabend des 25-jährigen Gedenktages zur Dritten Dämonenschlacht Spannungen zwischen den beiden Reichen aufkamen, die durch diesen Vertrag gelöst werden konnten.

Auf Seiten des Mittelreichs war Reuther Reto Eorcaïdos von Aimar-Gor der Verhandlungsführer. Auf horasischer Seite wurden vom Horas seine Hofschelmin Horasiella von Erlaucht zu Durchlaucht zur Verhandlungsführerin bestimmt. Aber auch Comto Erlan Sirensteen, mit dem sich Horasiella diese Aufgabe teilte.


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Vertragsbestandteile:

  • Präambel: Verweis auf die bisherigen Vertragswerke.
  • Passus Boronis
    • Passus Golgari
    • Passus Bishdariel
    • Passus Marbo
    • Passus Noiona
    • Passus Etilia
  • Addendum: zur Klärung der merkantilen und militärischen Angelegenheiten.


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Präambel (Bosparano):

Memento mori – in mente illorum contractuum, adhuc valentium, pro thronis binis, vasallis eorum et subvasallis, etc. pp., quae apud Weidleth et Mantrash’Mor sancita sunt – imprimis Passus Rondrae – confirmamus nos sustinere pacem inter duo regna intra fines tempore tractationum contractus Mantrash’Mor.

Hic contractus fundamentum sit pro Sigillum Sancta Boronia.

In spirito Sancta Boronia…


Präambel (Garethi/Horathi):

Memento mori - im Geiste der für die beiden Throne, deren Vasallen und Aftervasallen etc.pp. immer noch geltenden Verträge von Weidleth und Mantrash‘Mor - insbesondere die Passus Rondrae - bekräftigen wir die Unterstützung des Friedens der beiden Reiche in den Grenzen zum Zeitpunkt der Verhandlungen des Vertrages von Mantrash‘Mor.

Dieser Vertrag soll die Basis für das Siegelwerk von St. Boronia sein.

Im Geiste St. Boronias.


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Passus Boronis (geheim):

Meisterinformationen (markieren zum Anzeigen):

Die Verhandlungsgruppen haben sich ein Schweigegelübde auferlegt, gesegnet von die Boronis, dass sie nur zu den jeweiligen kaiserlichen Majestäten bzw. im Beisein dieser über die Passus Golgari, Bishdariel, Marbo, Noiona und Etilia darüber sprechen; ansonsten würde man sich die Zunge abbeißen.


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Addendum:

Ad primo: Eine gemeinsam konzertierte Strafexpedition der beiden Reiche zur Festsetzung der Piraten, Schmuggler und Hinterpersonen wird alsbald durchgeführt. Die horasische Flotte wird durch mittelreichische Begleitschiffe unterstützt. Beobachtern beider Reiche werden auf den Schiffen des jeweils anderen Reiches beraten.

Ad secundo: Die Kosten des mittelreichischen Einsatzes werden vom Mittelreich getragen. Die Kosten des horasischen Einsatzes werden aus den markgräflichen Schatullen gedeckt.

Ad tertio: Die beiden Reiche unterstützen sich in der Untersuchung der Windhager Vorfälle durch die Entsendung eines Mitglieds des Adlerordens mit Aktenkenntnis in dieser Angelegenheit, der in beratender Funktion die Untersuchungen auf mittelreichischer Seite unterstützt.

Ad quarto: Beschlossen wird die Rückführung der sichergestellten Güter an die eigentlichen Eigentümer. Dies betrifft insbesondere die den zwölfgöttlichen Kirchen zustehenden.


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Delegation des Mittelreiches (Auszug):


Delegation des Horasreichs (Auszug):