Geschichten:Die Oberhartsteen-Frage - Forderung der Hartsteener Adelsfamilien

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Eingabe der Hartsteener Stände auf dem Großfürstlichen Hoftag zu Auenwacht, vorgetragen von Oderik von Schwingenfels:

Die ritterliche Pflicht der Hartsteener Adelsfamilien gebietet die Forderung für ihren Primus inter pares Odilbert von Hartsteen an Seine königliche Durchlaucht:

I.
Die Bestätigung der uralten Rechte des Hauses Hartsteen auf die Baronie Hartsteen.
II.
Die Rücknahme der unrechtmäßigen Belehnung der Selinde von Hartwalden durch den Grafen vom Schlund im Hesinde 1043 BF.
III.
Das Hinwirken auf angemessene Sühneleistung für begangenes Unrecht am Haus Hartsteen durch den Schlunder Adel.

Diese Forderungen sind recht und billig, da sie im Einklang mit der Zwölfgöttlichen Ordnung stehen, welche ist die Klammer der Menschen und Völker der Lande Garetiens.