Heroldartikel:Lob und Tadel
Gareth. Nach den Feierlichkeiten anlässlich des Tsatages seiner Edelhochgeboren Oldebor von Weyringhaus reisten seine Hochgeboren Wulf von Streitzig j.H. zur Greifenklaue und ihre Hochgeboren Lydia Yasmina von Hartsteen weiter gen Gareth, um dorten aus der Hand seiner Exzellenz Praiodan von Luring den Greifenstern in Silber entgegenzunehmen, welcher ihnen während des Konventes zu Burg Grünwarte aufgrund ihrer Abwesenheit nicht hatten verliehen werden können. Selbstredend hob seine Exzellenz während der Zeremonie nochmals die Taten der beiden Streiter insbesondere auf dem Greifenzuge hervor, ließ aber dennoch auch die Gelegenheit nicht ungenutzt, seinem Unmut über die Vorfalle in Schwanenbruch (als nämlich die Söldner des Uslenrieders auf der Jagd nach den Schergen der Rubinbrüder in jene Baronie eindrangen) lauthals Luft zu machen. So ließ der Staatsrat denn in der ihm eigenen liebenswürdigen Art seinen Ärger, den er während der Feierlichkeiten auf des Burggrafen Tsafest um des lieben Friedens willen unterdrückt hatte, in einem langen Redeschwall an den beiden frisch geehrten Adligen aus und mahnte sie eindringlich, derlei Treiben zukünftig zu unterbinden. Andenfalls werde man zu Gareth darüber nachdenken müssen, wie dem Söldnerunwesen - welches seit dem Ende des Krieges wider den Daimonenmeister ohnehin zugenommen hat - im Königreiche wirkungsvoll beizukommen sei, wenn nicht einmal der Adel seine Truppen im Zaume zu halten vermag. In Anbetracht der Ereignisse zu Waldfang und dem glücklichen Ende dieser Jagd (die Schergen waren in Altgob festgesetzt und zwischenzeitlich nach inquisitorischem Verhör abgeurteilt und gerichtet worden) sehe man jedoch von einer weiteren Untersuchung dieses Vorfalles ab; zukünftig aber sei im Falle weiterer Verstöße gegen die Adelsrechte nicht mehr mit einer solch gnadenvollen Entscheidung zu rechnen. Baron und Reichsvögtin hatten es denn nach der Zusammenkunft mit dem Staatsrate recht eilig, die Staatscantzley zu verlassen und kehrten der Kaiserstadt alsbald den Rücken zu.