Garetien:Schlunder Ritterheer: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Schlunder Ritterheer, dass traditionell vom ersten Schlunder Ritter am Grafenhofe geführt wird, reitet natürlich unter Banner und Wappen der Grafschaft Schlund in die Schlacht.
 
Da es aus den Rittern, Junkern und Baronen der Grafschaft besteht, wird kein einheitlicher Wappenrock getragen, jeder trägt stolz das Wappen der eigenen Familie und/oder des Lehens in die Schlacht. Lediglich eine breite auf eine gold-schwarze Schärpe zeigt im Falle eines gemeinsamen Heerzuges die Zugehörigkeit zum Grafenbanner an.
 
Nach altem Brauch ruft der Graf von Schlund seine Ritter vom Grafenthurm in Wandleth in die Schlacht, je nach Wortwahl des Grafen bei der Ansprache greift dabei eine andere alte Regelung:
 
'''"Meine Vasallen vom Schlunder Blute..."''' bedeutet, dass eine jede Schlunder Familie einen Ritter zu senden hat. In der Regel und aus Stolz ist das auch immer ein Mitglied dieser Familie, aber das alte Recht erlaubt auch immer, einen gekauften Ritter oder Vasallen zu entsenden. Damit entsteht für Feldzüge ein Ritterheer von etwa einer halben Schwadron in der Regel gut ausgebildeter und erfahrener Ritter.
 
'''"Meine Vasallen, stolze Ritter des Schlundes..."''' bedeutet, dass Familien im Baronsrang drei, solche im Junkersrang zwei und alle anderen einen Ritter zu entsenden haben, auch hier gilt die obige Regel bezüglich Ersatz. Damit entsteht im Notfall ein Ritterheer von etwa ein bis eineinhalb Schwadronen mit schwankender Ausbildung und Erfahrung.
 
'''"Meine Vasallen, Verteidiger des Schlundes..."''' bedeutet, dass ein jeder vom Schlunder Blute, der den Ritterschlag empfangen hat und noch reiten kann, zu den Waffen gerufen wird. Ein Ersatz kann in diesem Fall nicht gestellt werden. Im Verteidigungsfall, der im Schlund seit Ewigkeiten nicht mehr eingetreten ist, können so über zwei Schwadronen Ritter aufgestellt werden, allerdings mit sehr unterschiedlicher Ausbildung und Erfahrung.
 
[[Kategorie:Grafschaft Schlund|Ritterheer]]

Aktuelle Version vom 20. Februar 2014, 07:09 Uhr


(keine Kurzbeschreibung vorhanden) Wappen Grafschaft Schlund.svg

Wappen Baronie Nettersquell.svg   Wappen Baronie Viehwiesen.svg   Wappen Bergbanner Arvepass.svg   Wappen Baronie Hartsteen.svg   Wappen Grafschaft Schlund.svg   Wappen Baronie Ruchin.svg   Wappen Schlunder Schlaegelschwinger.svg   Wappen Koenigsstadt Wandleth.svg   Wappen Baronie Erlenstamm.svg   
Wappenrock Schlunder Ritterheer.svg
Wappenrock
 
Neueste Briefspieltexte:
(mit dieser Gruppierung gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Politik:
Obrigkeit:
Erster Ritter Reoderich von Hartwalden-Sturmfels des Schlunder Ritterheeres (seit 1035 BF)
Militär:
Waffengattung:
Schwere Reiterei
Erfahrung:
Unerfahren bis Veteranen




Das Schlunder Ritterheer, dass traditionell vom ersten Schlunder Ritter am Grafenhofe geführt wird, reitet natürlich unter Banner und Wappen der Grafschaft Schlund in die Schlacht.

Da es aus den Rittern, Junkern und Baronen der Grafschaft besteht, wird kein einheitlicher Wappenrock getragen, jeder trägt stolz das Wappen der eigenen Familie und/oder des Lehens in die Schlacht. Lediglich eine breite auf eine gold-schwarze Schärpe zeigt im Falle eines gemeinsamen Heerzuges die Zugehörigkeit zum Grafenbanner an.

Nach altem Brauch ruft der Graf von Schlund seine Ritter vom Grafenthurm in Wandleth in die Schlacht, je nach Wortwahl des Grafen bei der Ansprache greift dabei eine andere alte Regelung:

"Meine Vasallen vom Schlunder Blute..." bedeutet, dass eine jede Schlunder Familie einen Ritter zu senden hat. In der Regel und aus Stolz ist das auch immer ein Mitglied dieser Familie, aber das alte Recht erlaubt auch immer, einen gekauften Ritter oder Vasallen zu entsenden. Damit entsteht für Feldzüge ein Ritterheer von etwa einer halben Schwadron in der Regel gut ausgebildeter und erfahrener Ritter.

"Meine Vasallen, stolze Ritter des Schlundes..." bedeutet, dass Familien im Baronsrang drei, solche im Junkersrang zwei und alle anderen einen Ritter zu entsenden haben, auch hier gilt die obige Regel bezüglich Ersatz. Damit entsteht im Notfall ein Ritterheer von etwa ein bis eineinhalb Schwadronen mit schwankender Ausbildung und Erfahrung.

"Meine Vasallen, Verteidiger des Schlundes..." bedeutet, dass ein jeder vom Schlunder Blute, der den Ritterschlag empfangen hat und noch reiten kann, zu den Waffen gerufen wird. Ein Ersatz kann in diesem Fall nicht gestellt werden. Im Verteidigungsfall, der im Schlund seit Ewigkeiten nicht mehr eingetreten ist, können so über zwei Schwadronen Ritter aufgestellt werden, allerdings mit sehr unterschiedlicher Ausbildung und Erfahrung.