Geschichten:Nachruf auf Sighart von Hartsteen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''IHR EDLEN FAMILIEN DER LANDEN, VERNEHMET! DER EHRWÜRDIGE SIGHART VON HARTSTEEN WEILET NICHT MEHR UNTER EUCH!'''
'''IHR EDLEN FAMILIEN DER LANDEN, VERNEHMET! DER EHRWÜRDIGE SIGHART VON HARTSTEEN WEILET NICHT MEHR UNTER EUCH!'''


Es trauert die Familie und die Grafschaft Hartsteen um '''[[Sighart von Hartsteen]]''', das Oberhaupt des alten Hauses Hartsteen, den Baron auf Hutt, den Ritter von Hartsteen.  
Es trauert die Familie und die Grafschaft Hartsteen um '''[[Hauptdarsteller ist::Garetien:Sighart von Hartsteen|Sighart von Hartsteen]]''', das Oberhaupt des alten Hauses Hartsteen, den Baron auf Hutt, den Ritter von Hartsteen.  


Lange ward Unkenntnis um das Schicksal Seiner Hochgeboren seit die Schwarzen Horden die Lande in Finsternis stürzten und die Unheiligkeit tief in das lebendige Herz des Reiches stieß.  
Lange ward Unkenntnis um das Schicksal Seiner Hochgeboren seit die Schwarzen Horden die Lande in Finsternis stürzten und die Unheiligkeit tief in das lebendige Herz des Reiches stieß.  
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''Verkündigung Seiner Hochwohlgeboren Geismar II. von Quintian-Quant:''
''Verkündigung Seiner Hochwohlgeboren [[Hauptdarsteller ist::Garetien:Geismar II. von Quintian-Quandt|Geismar II. von Quintian-Quandt]]:''




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''Sighart von Hartsteen, der Baron auf Hutt!''
''Sighart von Hartsteen, der Baron auf Hutt!''


Es sei verkündet, dass der rechtmäßige Graf von Hartsteen, Seine Hochwohlgeboren Geismar II. von Quintian-Quant, für die Grablegung eines solchen großen Mannes die Fehde mit der Familie Hartsteen für die heilige Dauer von Zwölf Tagen ruhen solle!
''Es sei verkündet, dass der rechtmäßige Graf von Hartsteen, Seine Hochwohlgeboren Geismar II. von Quintian-Quant, für die Grablegung eines solchen großen Mannes die Fehde mit der Familie Hartsteen für die heilige Dauer von Zwölf Tagen ruhen solle!


Keinem Mensche solle Leid zugetragen werden, wenn die Gebeine dieses Ritters von Hartsteen zu seiner letzten Ruhe gebettet werden.
''Keinem Mensche solle Leid zugetragen werden, wenn die Gebeine dieses Ritters von Hartsteen zu seiner letzten Ruhe gebettet werden.


''Seine Hochwohlgeboren''
''Seine Hochwohlgeboren''
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''(J. Suberg)''
{{Briefspielindex
|Titel=Nachruf auf Sighart von Hartsteen
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[[Kategorie:Geschichten Hartsteen|Hutt]]
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[[Kategorie:Geschichten 1028 BF|03-12]]
|Zusammenfassung=Nachruf auf den Hutter Baron Sighart von Hartsteen
 
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Aktuelle Version vom 8. November 2015, 21:59 Uhr

Verkündigung Seiner Hochwohlgeboren Luidor von Hartsteen:


DU STOLZES KÖNIGREICH GARETIEN, TRAUERE! DENN EINER DEINER GROSZEN SÖHNE IST HINWEG ÜBER DAS NIRGENDMEER AUF GOLGARIS SCHWINGEN!

DU VOLK DES GOLDENEN HERZEN DES RAULSCHEN REICHES, GEDENKE! DAS HAUPT DER ALTEN FAMILIE HARTSTEEN IST GENOMMEN!

IHR EDLEN FAMILIEN DER LANDEN, VERNEHMET! DER EHRWÜRDIGE SIGHART VON HARTSTEEN WEILET NICHT MEHR UNTER EUCH!

Es trauert die Familie und die Grafschaft Hartsteen um Sighart von Hartsteen, das Oberhaupt des alten Hauses Hartsteen, den Baron auf Hutt, den Ritter von Hartsteen.

Lange ward Unkenntnis um das Schicksal Seiner Hochgeboren seit die Schwarzen Horden die Lande in Finsternis stürzten und die Unheiligkeit tief in das lebendige Herz des Reiches stieß.

Doch mit tiefem Schmerz wurde uns verlässliche Kunde gebracht, dass Sighart von Hartsteen bei der heldenhaften Verteidigung seiner Lande getötet wurde.

Darob seien alles Adelsvolk geladen zur Grablegung des groszen Sprosses eines alten und ehrwürdigen Hauses!

Im Namen der Familie Hartsteen,

Seine Hochwohlgeboren

Luidor von Hartsteen

Oberhaupt des Hauses Hartsteen, Graf von Hartsteen, Baron von Hartsteen, Ritter von Hartsteen, etc. pp.


+++++++


Verkündigung Seiner Hochwohlgeboren Geismar II. von Quintian-Quandt:


Höret, höret!

Ein großer Held und ehrwürdiger Adliger ist gestorben in Unseren Landen:

Sighart von Hartsteen, der Baron auf Hutt!

Es sei verkündet, dass der rechtmäßige Graf von Hartsteen, Seine Hochwohlgeboren Geismar II. von Quintian-Quant, für die Grablegung eines solchen großen Mannes die Fehde mit der Familie Hartsteen für die heilige Dauer von Zwölf Tagen ruhen solle!

Keinem Mensche solle Leid zugetragen werden, wenn die Gebeine dieses Ritters von Hartsteen zu seiner letzten Ruhe gebettet werden.

Seine Hochwohlgeboren

Geismar II. von Quintian-Quant

Graf von Hartsteen, Baron von Feidewald, Ritter von Hartsteen, etc. pp.