Geschichten:Brennende Häuser - Ein Machtwort der Kaiserin: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der im Praios erfolgten Eskalation der Situation in der garetischen Grafschaft Hartsteen (der Bote berichtete in seiner Ausgabe 135), die vom Streit der beiden Grafen-Prätendanten [[Briefspieltext mit::Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor von Hartsteen]] und [[Briefspieltext mit::Garetien:Geismar II. von Quintian-Quandt|Geismar II. von Quintian-Quandt]] entzweit wird, hat es eine überraschende Entwicklung gegeben. Während die Kaiserin zu den Zuständen in der Region bisher geschwiegen hat, da die [[Ochsenbluter Urkunde|Ochsenbluter Urkunde]] ihren Untertanen das Recht auf Fehdeführung gibt, kam es am Hofe Rohajas offenbar zu einem Sinneswandel. Da in den letzten Jahren jeder Versuch der Einmischung kaiserlicher Beamter als unrechtmäßiger Eingriff in die Rechte der Adligen des Raulschen Reiches auch von anderen Lehensnehmern der Provinz verurteilt wurde, gab sich die Kaiserin bisher zurückhaltend.
Nach der im Praios erfolgten Eskalation der Situation in der garetischen Grafschaft Hartsteen (der Bote berichtete in seiner Ausgabe 135), die vom Streit der beiden Grafen-Prätendanten [[Briefspieltext mit::Garetien:Luidor von Hartsteen|Luidor von Hartsteen]] und [[Briefspieltext mit::Garetien:Geismar II. von Quintian-Quandt|Geismar II. von Quintian-Quandt]] entzweit wird, hat es eine überraschende Entwicklung gegeben. Während die Kaiserin zu den Zuständen in der Region bisher geschwiegen hat, da die [[Ochsenbluter Urkunde|Ochsenbluter Urkunde]] ihren Untertanen das Recht auf Fehdeführung gibt, kam es am [[Handlungsort ist::Kaiserhof|Hofe]] Rohajas offenbar zu einem Sinneswandel. Da in den letzten Jahren jeder Versuch der Einmischung kaiserlicher Beamter als unrechtmäßiger Eingriff in die Rechte der Adligen des Raulschen Reiches auch von anderen Lehensnehmern der Provinz verurteilt wurde, gab sich die Kaiserin bisher zurückhaltend.


Doch nun erreichten immer mehr Berichte über Schreckenstaten beider beteiligten Parteien den Hof der Kaiserin. Von Überfällen und Scharmützeln, der Anwerbung landesfremder Söldner und gar vom Überfall auf Klöster ist die Rede. Während noch nicht klar ist, wie viel hiervon der Wahrheit entspricht, genügte es doch offensichtlich, um die Meinung der Kaiserin zu ändern. Das verstärkte Engagement in Albernia ließ es zudem ratsam erscheinen, einen möglichen Unruheherd im Hinterland zu beseitigen.
Doch nun erreichten immer mehr Berichte über Schreckenstaten beider beteiligten Parteien den Hof der Kaiserin. Von Überfällen und Scharmützeln, der Anwerbung landesfremder Söldner und gar vom Überfall auf Klöster ist die Rede. Während noch nicht klar ist, wie viel hiervon der Wahrheit entspricht, genügte es doch offensichtlich, um die Meinung der Kaiserin zu ändern. Das verstärkte Engagement in Albernia ließ es zudem ratsam erscheinen, einen möglichen Unruheherd im Hinterland zu beseitigen.

Version vom 14. November 2022, 22:26 Uhr

Aventurischer Bote, Boron 1032 BF


Ein Machtwort der Kaiserin

Rohaja I. beendet die Natterndorner Fehde


Nach der im Praios erfolgten Eskalation der Situation in der garetischen Grafschaft Hartsteen (der Bote berichtete in seiner Ausgabe 135), die vom Streit der beiden Grafen-Prätendanten Luidor von Hartsteen und Geismar II. von Quintian-Quandt entzweit wird, hat es eine überraschende Entwicklung gegeben. Während die Kaiserin zu den Zuständen in der Region bisher geschwiegen hat, da die Ochsenbluter Urkunde ihren Untertanen das Recht auf Fehdeführung gibt, kam es am Hofe Rohajas offenbar zu einem Sinneswandel. Da in den letzten Jahren jeder Versuch der Einmischung kaiserlicher Beamter als unrechtmäßiger Eingriff in die Rechte der Adligen des Raulschen Reiches auch von anderen Lehensnehmern der Provinz verurteilt wurde, gab sich die Kaiserin bisher zurückhaltend.

Doch nun erreichten immer mehr Berichte über Schreckenstaten beider beteiligten Parteien den Hof der Kaiserin. Von Überfällen und Scharmützeln, der Anwerbung landesfremder Söldner und gar vom Überfall auf Klöster ist die Rede. Während noch nicht klar ist, wie viel hiervon der Wahrheit entspricht, genügte es doch offensichtlich, um die Meinung der Kaiserin zu ändern. Das verstärkte Engagement in Albernia ließ es zudem ratsam erscheinen, einen möglichen Unruheherd im Hinterland zu beseitigen.

Daher entsandte die Kaiserin den treuen Alrik vom Blautann und vom Berg als ihren persönlichen Gesandten, unterstützt von einigen Bannern der kaiserlichen Garde. Der untadelige Oberst suchte dem Vernehmen nach beide Konfliktparteien auf und unterbreitete ihnen das Ultimatum der Kaiserin, das in seiner Schärfe die Fehdenden verblüffte: Die Waffen hätten sofort zu ruhen und Vertreter beider Parteien sich binnen Mondesfrist in Gareth einzufinden. Der wackere Blautanner sollte derweil für Ordnung in der Region sorgen, seinen Anweisungen sei Folge zu leisten in allen die ganze Grafschaft betreffenden Fragen. Den Lehensnehmern wurde derweil garantiert, dass es keine Eingriffe in ihre eigenen Ländereien geben würde.

Doch die wahre staatsmännische Meisterleistung der Kaiserin sollte sich erst in dem letzten Punkt ihrer Forderungen zeigen, denn sie überstellte die Klärung der Grafenfrage an das Reichsgericht und beauftragte den neuen Reichskronanwalt Alrik Custodias-Greifax persönlich mit der Untersuchung der Frage. Dem Vernehmen nach kam es zu heftigen Protesten von Seiten der Hartsteener, als Oberst vom Blautann diese Entscheidung der Kaiserin bekannt gab, durfte das Gericht doch nur tätig werden, wenn die beteiligten Adligen sich selbst an es wandten. Doch um so größer war die Überraschung, als bekannt wurde, dass tatsächlich einige Adlige aus der Grafschaft und auch den umliegenden Ländereien sich auf die Seite der Kaiserin geschlagen hatten.

Zähneknirschen mussten also beide Parteien das Machtwort der Kaiserin akzeptieren, Rohaja hatte somit einen Unruheherd im Herzen ihres Reiches zumindest temporär beruhigt. Wie lange das Reichsgericht für seine Entscheidung brauchen wird ist derweil nicht bekannt, Rechtsgelehrte rechnen jedoch mit mehreren Monden, wenn nicht sogar Jahren.