Ochsenbluter Urkunde
Die Ochsenbluter Urkunde
"Der Adel hat das Rad der Geschichte zurückgedreht und sich die Privilegien wiedergeholt, derer er nach den Erbfolgekriegen und unter Reto verlustig ging. Endlich regieren wieder Ehre, Entschlossenheit und der Schwertarm - nicht Schreibfeder, wortreiche Juristerei und Speichelleckertum!" - Bernfried von Ehrenstein, Herzog zu Tobrien
Was der Adel des Reiches der Kaiserkrone abringen konnte und beschloss, wurde in der sogenannten Ochsenbluter Urkunde festgehalten. Die wichtigsten Punkte dieses Schriftstücks und andere Reformen des Lehnswesens im Reich seien hier aufgeführt:
- Die Barone erhalten die Halsgerichtsbarkeit über Freie und vermögen somit auch Todesurteile über sie zu auszusprechen.
- Reichsfrieden und Duellverbot sind aufgehoben.
- Die kaiserlichen Garden in den Provinzen werden aufgelöst. Das stehende Heer des Kaisers existiert, bis auf eine Elitegarde für kaiserliche Güter und Grenzfesten sowie den kaiserlichen Tross, nicht mehr. Sämtliche Heerhaufen der Provinzen werden von diesen bezahlt, folgen nur dem Provinzherrscher und unterstehen nicht der Befehlsgewalt des Kaiserhofes. Damit werden auch die Ämter der von der Reichsführung eingesetzten Marschälle für Provinzen und der Reichserzmarschall abgeschafft. Die Kaiserin kann die Provinzen nur um Unterstützung im Krieg bitten, dies aber nicht befehlen.
- Anstatt der stehenden Heere gilt wieder die alte Heeresfolge der Freien: Bauern und Edle müssen für eine bestimmte Zeit im Jahr Kriegsdienst für ihren Herrn leisten. Barone und Grafen müssen für den Provinzherrscher eine bestimmte, an der Bevölkerungszahl ausgerichtete Zahl an Bewaffneten stellen, wenn der Herrscher zum Krieg ruft. Die allgemeine Wehrsteuer fällt damit weg und wird nur als horrendes Ersatzgeld erhoben, wenn jemand keine Bewaffneten stellen kann oder will. Von diesem Geld werden oft Söldner bezahlt.
- Der Lehnszehnt, der in verschiedenen Abgabeformen vom Bauern über Baron, Graf und Provinzherr bis zum Kaiser gelangt, wird zu Ungunsten des Kaisers vermindet, so dass mehr Gelder bei Grafen und insbesondere bei Provinzherren verbleiben.
- Der Kaisertaler, eine Kopfsteuer die die Töpfe des Kaisers füllt, wird nicht mehr jährlich erhoben und fällt insgesamt geringer aus.
- Der Kaiser kann keinen Zoll mehr an Reichsgrenzen erheben, wohingegen die angrenzenden Provinzen hierzu die Möglichkeit haben.
- Die Reichsmarken einzelner Provinzen werden abgeschafft und zu Grafschaften umgewandelt.
- Die Kaiserin verzichtet auf die königliche Vormundschaft der Fürstentümer Kosch und Darpatien (ruhend), gibt diese 'Mündel des Kaisers' frei und stellt sie den anderen Provinzherren vor dem Thron Rauls gleich. Damit agiert Fürst Blasius von Eberstamm praktisch als Souverän über den Kosch. Die Titel 'Königin von Darpatien' und 'Königin des Kosch' bleiben der Titulatur der Kaiserin erhalten, haben aber nicht mehr Bedeutung als die gleichfalls seit alter Zeit vertretenen 'Fürstin der Tulamiden' und 'Protektorin der Nivesen und Norbarden'.
- Die Reichserzämter verlieren - bis auf den in Elenvina waltenden Reicherzkanzler - an Bedeutung: Reichserzmarschall, Reichserztruchsess und Reichserzadmiral werden abgeschafft.
- Das Geschacher um Posten und Ämter brachte Graf Rondrigan Paligan von Perricum die Markgrafenwürde und den (nunmehr bedeutungslosen) Titel des Reichsgroßgeheimrates. Alrik vom Blautann und vom Berg wurde als Kaiserlicher Marschall Befehlshaber der verbleibenden kaiserlichen Garden und Barnhelm von Rabenmunds Geschick als Intrigant machte ihn zum Markvogt der Kaisermark Gareth. Herzog Jast Gorsam vom Großen Fluss wurde jedoch als 'Hüter der Reichsordnung' geehrt und ist fortan Bewahrer des Großen Reichssiegels, das für wichtige Erlasse und Verträge benötigt wird. Fortan führt für die Kaiserin in wichtigen Edikten kein Weg an Elenvina vorbei.