Codex Raulis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Januar 2014, 21:31 Uhr

Nach Gründung des Heiligen Neuen Reiches beim Greifenthrone beauftragte Kaiser Raul der Große die bedeutendsten Rechtsgelehrten seiner Zeit mit der Abfassung eines umfassenden modernen Gesetzeswerks, das einierseits die veraltete Lex Imperia ablösen und andererseits das Ende der Horaskaiser und die Trennung des weltlichen und des geistlichen Szepters erfassen sollte. Von 3 bis 39 BF wurdedn die Gesetzestexte in unterschiedlichen Bänden verfasst und stellen bis heute die umfangreichste Sammlung von Gesetzen dar, die in Aventurien je erschaffen wurden. Die meisten Gesetze gelten bis heute respektive finden ihre Grundlagen im Codex Raulis - etwa das Waffenrecht des Kriegers, Lehnsformeln oder die wichtigsten Paragraphen des Stadtrechts und der Reichsfreiheit.

Ergänzung fand der Codex Raulis im Laufe der Jahrhunderte vor alem durch zwei weitere Rechtstexte, die ebenfalls Verfassungscharakter haben, das Garether Pamphlet und der Reichsschluss vom Hoftag 1014 BF. Dieser zweite Rechtstext setzt einen der wichtigsten Paragraphen des Codex Raulis außer Kraft, nämlich die Frauenklausel: Keine Frau mehr sollte den Thron des Reiches besteigen, die Krone des Reiches tragen und als Kaiserin herrschen dürfen. 1021 BF wurde dies de iure für Kaiserin Rohaja geändert, de facto endete die Integrität der Frauenklausel mit Kaiserin Cella.

Einer der Anhänge des in seiner Geschichte oft ergänzten Codex - die Ochsenbluter Urkunde etwa ist ein Beispiel dafür - ist die Heeresschildordnung, also die Verzeichnung des Rangs und der Stufen des mittelreichsichen Adels sowie die Rangfolge der adligen Generationen und Geschlechter des Mittelreichs.