Amelthona Praiadne II.
(keine)
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(mit dieser Person gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Kaiserin des Mittelreiches und Botin des Lichts 452 BF bis 455 BF. Vor dem Tod von Gurvan Praiobur I. war Amelthona, deren Kirchennamenbedeutung "die-von-Praios-selbsten-Erwählte" ursächlich dafür ist, dass die Hochmeister des Bannstrahl-Ordens bis heute als "Erwählte" tituliert werden, vermutlich Geliebte ihres Vorgängers.
Sie war denn auch die erste Hochmeisterin des unter ihr eigenständig auftretenden Ordens vom Bannstrahl Praios', der sich anschickte, sich über die Stellung untergeordneter Hilfstruppen zu erheben und seine Tempelfestung Auraleth gerne zum militärischen Zentrum des Reiches ausgebaut hätte, aber diese Hoffnung schon bald durch die Finger rinnen sah wie Khômsand.
Nach dem Tod ihres Mentors und väterlichen Liebhabers gönnte Amelthona sich nämlich den Traum von ihrem eigenen großen Sonnenzug und stellte für ihren Khôm-Feldzug innerhalb von drei Jahren ihrer Herrschaft Truppen in heute unvorstellbarer Zahl auf. Mit ihrem übergroßen gepanzerten Heer verging sie in der Glut der Khôm am Cichanebi-Salzsee unter den Pfeilen der beweglichen Reiterbogenschützen der tulamidischen Wüstenstämme, wie viele Jahre zuvor bereits ein Heer von Priesterkaiser Noralec Praiowar I.. Der Orden vom Bannstrahl Praios', der hundert Jahre die Völker des Kontinents in die Position demütiger Untertanen gedrängt hatte, war zerbrochen und kam bis zum Ende der Priesterkaiserzeit nicht mehr auf die Beine. Während in den Erzählungen der güldenländisch geprägten Mittelreicher Amelthona auf dem Schlachtfeld mehr oder minder glanzvoll fiel, hält sich bei den Tulamiden die Geschichte, das Amelthona in Gefangenschaft geraten sei und sich dann in den Harem eines Stammesfürsten hätte einfügen müssen.
Amelthona Praiadne II. 412 BF 455 BF |
Chronik
412 BF:
Geburt von Amelthona Praiadne II. .
452 BF:
Amelthona Praiadne II. wird Botin des Lichts.
452 BF:
Amelthona Praiadne II. wird Kaiserin des Raulschen Reiches.
455 BF:
Tod von Amelthona Praiadne II. .