Garetien:Familie Kaltensporn
(mit dieser Familie gibt es leider noch keine Briefspieltexte)
Die Familie Kaltensporn gehört zu den bedeutenden Adelsgeschlechtern der Gründerzeit des Königreichs Garetien. Schon neben Kaiser Debrek soll es die mächtigen Burggrafen von Kaltensporn gegeben haben, die sich auf den berühmten Krieger, Jäger und lokalen Firun-Heiligen Radul Ochsenhäuter, den man "den kalten Sporn" nannte wegen seines tödlichen Speeres, zurückführten. Jener soll angeblich am Rande der Goldenen Au den wilden Ochsen vom Trullenwald zu Tode gehetzt, seine Haut abgezogen und sich umgehängt, den Schädel mit den massigen Ochsenhörnern aufs eigene Haupt gesetzt und nicht zuletzt das vom Kampf verwüstete Waldland des ehemaligen Trullenwaldes mit dem Blut des Ochsen gedüngt haben, auf dass die Goldene Au sich bis hierher ausbreitete. Diese Begebenheit gab dem Land angeblich den Namen Ochsenblut.
Die Burggrafen auf Ochsenblut waren reich und mächtig, sie bauten sich Schlösser und Burgen, unter anderem Schloss Ochsenblut, und hielten auch über Generationen Burg Rudes Schild mit den Reichskleinodien. Außerdem huldigten sie den Göttern Firun und Rondra, und so kamen sie in Konflikt mit den Priesterkaisern als diese an die Macht gelangten. 340 BF ließ Priesterkaiser Aldec Praiofold II. die gesamte Familie Kaltensporn mitsamt dem Burggrafen Wunnemar von Kaltensporn im Schloss Ochsenblut einkerkern und umbringen.
Seitdem spuken angeblich die Geister der Familie in den Mauern des Schlosses, das wenige seit Jahrhunderten zu betreten wagen und nur wenige Nachfolger als Burggrafen dort lebten und die Gebäude modernisieren ließen.
Die Familie ist ausgestorben.
Bedeutende Familienmitglieder
- Radul Ochsenhäuter, Firun-Heiliger und mythischer Gründer der Familie
- Drogun Kaltensporn, Mitstreiter Kaiser Rauls des Großen
- Wunnemar von Kaltensporn, Berater Kaiser Ugdalfs und letzter Burggraf der Familie
Bedeutende Personen
Verstorbene Mitglieder
Familie: |
Wunnemar von Kaltensporn (280er Jahre BF-340 BF) Burggraf auf Ochsenblut (320 BF bis 340 BF) |