Vertrag von Mantrash'Mor
Einleitung
Der Vertrag von Mantrash'Mor bezeichnet einen zwischen dem Horasreich und dem Mittelreich im Traviamond 1041 BF geschlossenen Friedensvertrag, der den im Weidlether Vertrag geschlossenen Frieden erneuert. Auf Seiten des Mittelreichs war Reichserzkanzler Alarich von Gareth-Sighelmsmark der Verhandlungsführer. Auf horasischer Seite waren Comto Großsiegelbewahrer Adilron ay Oikaldiki sowie Schatzkanzler Vilemon Kantra Delegationsleiter.
Vertragsbestandteile (Zusammenfassung)
Datei:Vertrag von Mantrash'Mor.pdf
Primo Passus Praiotis – im Zeichen des Greifen
- Gegenseitige Anerkennung der Kaiserwürden und jeweiligen Titel
- Keinem anderen Souverän steht es zu sich Kaiser oder Horas zu nennen.
- Beide Reiche bekräftigen ihr Bekenntnis zum Silem-Horas-Edikt.
Secundo Passus Romdrae – im Zeichen der Leuin
- Reduzierung der stehenden Truppen an den gemeinsamen Grenzen beider Reiche.
- Beistandspakt, sollte eines der Reich von verderbten Kräften bedroht werden.
Tertio Passus Efferdis – im Zeichen des Dolphins
- Der Friede zwischen den Reichen gilt auch auf See – ausgenommen sind die Kolonien beider Reiche
Quarto Passus Traviae – im Zeichen der Wildgans
- Von einem der beiden Reiche ausgestellte Schutzbriefe gelten auch im jeweils anderen Reich.
- Den beiden Souveränen ist es erlaubt Gesandte an die Höfe der jeweils anderen Provinzherren zu senden.
- Auslieferungsabkommen der Taifados
- Stiftung einer Ehe von fürstlichem Blute
- Knappenaustausch zwischen den Kaiserlichen Höfen und den Höfen der Provinzherren.
Quinto Passus Boronis – im Zeichen des Raben
- Nur dem Puniner Ritus ist es gestattet in beiden Reichen Tempel zu unterhalten.
- Anhänger des Al’Anfaner Ritus dürfen in beiden Reichen ihr Bekenntnis frei leben. Predigten sind jedoch als Ketzerei verboten.
Sexto Passus Hesindeis – im Zeichen der Schlange
- Beide Reiche stehen im Kampf gegen die ehemaligen Diener des Dämonenmeisters zusammen.
Toleranz gegenüber Andersgläubigen – ausgenommen sind Häretiker, Dämonenanbeter und Diener des Namenlosen.
Septimo Passus Firunis – im Zeichen des Bären
- Verbot des Handels mit Theriak.
- Konfiszierter Theriak ist den Kirchen des Firun und der Ifirn zu übergeben.
- Erforschung von Theriak durch Hesinde-Kirche möglich.
Octavo Passus Tsahis – im Zeichen der Eidechse
- Bekenntnis zum im Vertag von Weidleth geschlossenen Frieden.
- Rechte und Pflichten beider Reiche werden gegenseitig anerkannt.
- Titulaturen, die ein Adliger in einem Reich führt, sind auch im anderen Reich anzuerkennen.
Nono Passus Phexis – im Zeichen des Fuchses
- Freier Handel zwischen den Reichen.
- Bekräftigung der von Rohal dem Weisen im Systemium Metricum eingeführten Maße in beiden Reichen.
- Gewährung von Schutz für Händler, Pilger und Geweihten
- =>Die Kolonien beider Reiche sind von diesem Passus ausgenommen.
Decimo Passus Peraineis – im Zeichen es Storches
- Beide Reiche bekräftigen die Grenzen des Mhaharaniyat Aranien des Jahres 1022 BF (somit inklusive Anchopals).
Undecimo Passus Ingerimmas – im Zeichen von Hammer und Ambos
- Güter, die durch unheiliges und dämonisches Wirken erschaffen werden, sind verboten.
- Begrenzung des Baus von Burgen an den gemeinsamen Grenzen beider Reiche.
- Höhere Besteuerung von in Manufakturen gefertigte Waren in beiden Reichen.
Duodecimo Passus Rahjainis – im Zeichen der Stute
- Zollbefreiung liturgischer Gegenstände
Delegation des Mittelreichs (Auszug)
- Alarich von Gareth-Sighelmsmark, Reichserzkanzler
- Reto Eorcaïdos von Aimar-Gor, Reichsvogt der Gerbaldsmark
- Zordan von Rabicum, Seneschall Perricums
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