Weidlether Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesiegelt am 8. Ingerimm 1020 BF zu Weidleth mit dem Wahren und Geheimen Siegel des Reiches Rauls des Großen und dem Großen Kaisersiegel des Wiedererstandenen Reiches von Horas’ Gnaden.
Gesiegelt am 8. Ingerimm 1020 BF zu Weidleth mit dem Wahren und Geheimen Siegel des Reiches Rauls des Großen und dem Großen Kaisersiegel des Wiedererstandenen Reiches von Horas’ Gnaden.
(F. Bartels)
[[Kategorie:Recht und Gesetz|Weidleth]]


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Version vom 18. Juli 2012, 09:00 Uhr

1020 BF vereinbarten das Neue Reich Rauls des Großen und das Horasreich den Weidlether Vertrag, der den Frieden sicherte und die Ansprüche der Monarchien festschrieb, die man gegenseitig anzuerkennen regelte. Außerdem beteiligte sich die Horaskrone finanziell am Kampf gegen die Truppen des Dämonenmeisters. Der in Weidleth gesiegelte Vertrag geht zurück auf die Formulierungen, die nach langen Verhandlungen auf der Festungs Oberfels auf Garether Seite vor allem durch Dschijndar von Falkenberg-Rabenmund ausgehandelt worden waren. Der Wortlaut dieses Vertrages ist:


Friede von Oberfels

des großen Congresses im Götterlaufe MMDXII Ratschluß vor der ZWOelfe Wollen


Primo Passus Praiotis, im Zeichen des Greifen: Des Raulschen Reiches Räte und Regenten erkennen an für wahr die Rolle aus der Zeit der Tausendtürmigen, welche die Abkunft des Hauses Firdayon von Kaiser Silem-Horas (Heilig!) anzeigt, und für wirklich also den Beleg, daß Frau Amene Firdayon von Vinsalt, nach dem Recht des Kusliker Friedens Königin Yaquirias, sich Herrscherin von Horas’ Gnaden heißen mag, und wollen nicht mehr wider das Wort der Erhabenen Magisterin der Magister Einspruch erheben, die solches schon vor der Götterläufe zehn beschieden. Damit geht einher die Billigung der Sitte Frau Amenes, sich Kaiserin des Wiedererstandenen Reiches Horas’ (IMPERIUM RENASCENTUM HORASI) zu nennen, und aus der Achtung vor dem älteren Throne der Zuspruch der Titulatur „Ihro Horaskaiserliche Majestät Amene Firdayon vom Alten Reich“ (etc.). / Da Frau Amene nicht Anpruch auf die liturgischen Privilegien der alten Horaskaiser Bosparans erhoben hat, erhebt sich nicht die Frage nach der Göttlichkeit ihrer Person, und nimmer soll sie ein solches versuchen! Der Zweifel an der Heiligkeit der Frau Amene ward nicht glaubhaft ausgeräumt; ob sie wahrhaftig die Gabe der alten Horaskaiser besitzt, nämlich die Siechen und Verwirrten durch bloßes Berühren von ihren Gebrechen zu erlösen, ist allein der Erhabenen Weisheit des Lichtboten (Heilig!) Sache zu entscheiden. / Demgegenüber geben die Horaskaiserliche Majestät und ihre Ministerialen ihren Einspruch wider die Wahrhaftigkeit des Kaisers Hal (Heilig!) und den Entscheid des Großen Hoftages im Götterlaufe XXI auf, der seinen Prinzen Brin, den König von Garethien, zum Behüter seines Reiches kürte. Sie erkennen also die wirkliche Rechtmäßigkeit der Räte und Regenten des Reiches Rauls des Großen an, und auch die überlieferten Titulaturen und Adressen. / Da sind nun beide wahrhaftig, daß eine vor dem anderen und alle zwei vor dem übrigen Aventuria, das Heilige Neue Kaiserreich von Raul dem Großen, der Greifenthron zu Gareth, und das Wiedererstandene Kaiserreich von Horas’ Gnaden, der Adlerthron zu Vinsalt, und einem jeden sei gesetzet an die Spitze ein mächtiger Souverän. Darum auch soll Frau Amene Herrn Brin als ihren Vetter im Stamme der Göttergegebenen Herrscher ansehen, und Herr Brin Frau Amene als Base.


Secundo Passus Rondrae, im Zeichen der Leuin: Die Waffenruhe zwischen Greifenthron und Adlerthron, die seit dem Beginn der Verhandlungen zu Oberfels den Untertanen beider Kronen gilt, werde verlängert und zum Frieden ausgeweitet. Nicht soll der Regent des Raulschen Kaiserreiches, sei er ein Kaiser oder sein Verweser, Krieg führen gegen das Alte Reich, und auch die Herrscherin zu Vinsalt, Königin oder Kaiserin, soll ihren Heerbann nicht wider das Neue Reich versammeln und entsenden. So sei zwischen den zwei Kaiserreichen Friede, und das zwölf Jahre lang und weiter noch, wenn es die Majestäten wünschen. / Doch keine Gnade sei der Dunklen Macht dem Osten! Einig stehen beide Reiche wider den Zwölffachverfluchten (Unheilig!), den Dämonenmeister, den Gefallenen Verkünders Alverans, den Schwarzen Herrn, den wir bei Namen hier nicht nennen wollen. Nicht eine der beiden Majestäten noch ihre Räte oder Ministerialen und auch keine Lehnsfrau und kein Lehnsmann von all diesen wird mit dem Unheiligen Verderber und seiner Brut, der Schwarzen Horde, gleich ob lebendig, untot oder gänzlich sphärischer Natur, einen Pakt, ein Bündnis oder auch nur einen Frieden schließen. Dies gelte fort für alle Zeiten.


Tertio Passus Efferdis, im Zeichen des Dolphins: Die Meere sind frei den Flößern, Fischern und Matrosen. Wenn einer unter Handelsflagge fährt, und dies ist das Banner eines der zwei Reiche, dann soll er nicht an der Fahrt gehindert werden, und Schutz sei ihm in allen Häfen. Wenn einer aber unter Kriegsflagge fährt, so soll man ihn auch nicht aufbringen, doch soll er sich fern halten vom Lande der anderen Krone. In der Not gewähre man ihm nach dem Gebot des Gottes Aufnahme in den eigenen Hafen, doch er muß darum bitten. / Der Friede zwischen den zwei Reichen gelte auf der See wie zu Lande.


Quarto Passus Traviae, im Zeichen der Wildgans: Ein Schutzbrief von einer der zwei Majestäten sei in beiden Reichen gültig, im Land des Greifen und im Land des Adlers. / So möge ein jeder Souverän nach seinem Willen Gesandten an die Höfe der Fürsten senden, die im andern Reich Provinzen halten. Dort sollen sie die Gastung finden, die ihnen von den nämlichen Provinzbeherrschern zugestanden werde.


Quinto Passus Boronis, im Zeichen des Raben: Der Leib des unseligen Grafen Kalman von Phecadien zu Farsid, der im Kampfe um Eslamsberge hingeschieden, soll nicht länger an dem Ort der Schmach verbleiben. Frau Josmina von Bregelsaum, die Hauptfrau der Raulschen Feste Eslamsberge, wird den Leichnam gen Farsid geleiten, und mit ihr werden zwölf Diener des Herrn Boron ziehen, der Götter Gnade für das Seelenheil des Toten zu erflehen. / Zum Gedenken der Gefallenen vor der alten Burg sei dem Graf in seinem Sarkophag der Name jedes Toten eingemeißelt, die er durch seinen Zug vom Leben in die Anderwelt befördert. Doch sei die Schandtat durch sein Sterben abgebüßt.


Sexto Passus Hesindeis, im Zeichen der Schlange: Acht und Schande über jeden, der dem Schwarzen Banner folgt, der Siebenstrahligen Krone des Zwölffachverfluchten Daimonators! Bann dem Bethanier durch aller Kirchen Heilige Macht! Dies wollen wir als einiges Bekenntnis der zwei Reiche nehmen.


Septimo Passus Firunis, im Zeichen des Bären: Die Lehnslande der einen Majestät seinen der anderen heilig. Und gleiches gelte für die Rechte, Privilegien und auch Lehen, welche die Frauen oder Herren haben, die sich von einer dieser Majestäten da Vasallen heißen, und weiter die Rechte, Privilegien und auch Lehen, die sich wiederum von solchen da Vasallen heißen, und das weiter bis zum letzten Gut und Treueschwur. / Die Titulaturen und Reverenzen, die ein Adliger im einen Reich genieße, mögen ihm auch im anderen zuteil sein, sofern es nicht wider die guten Sitten oder ein geschriebenes Gesetz geht. / So werde hiermit wiederhergestellt der gute Ruf des Hauses Garlischgrötz, das einst im Reiche Rauls in Schanden gefallen zur Zeit des Kusliker Friedens, und prüfen möge man das Erbrecht, welches die Verwandten dieser Linie auf ihre alten Besitzungen und Lehnslande in Windhag und Nordmarken haben.


Octavo Passus Tsahis, im Zeichen der Echse: Die Besitzungen im mittäglichen Teil Aventurias, welche die beiden Majestäten derzeit halten, und auch die, welche sich dem Schutz eine dieser Kronen unterworfen haben, seien geschützt wie durch den Frieden, der in den beiden Kaiserreichen gilt. / Das Privileg, den Titel „Königin vom Südmeer“ zu führen, sei Frau Amene zugestanden, und umgekehrt gebührt Herrn Brin der „Protector von Hôt-Alem“.


Nono Passus Phexis, im Zeichen des Fuchses: Handel und Wandel zwischen den zwei Reichen seien nicht durch bösen Neid behindert, doch mag ein jeder an den Grenzen den Zoll nach seinem Wunsch erheben. / Schutz sei erneut befohlen und gewährt den Händlern, Pilgern und Geweihten.


Decimo Passus Peraineis, im Zeichen des Storches: Frau Amene sei die Oberherrschaft über das Land der alten Drôler Mark und auch die Stadt an sich mit allen Rechten, Pflichten, Privilegien zugestanden. / Herr Brin läßt seinen Titel fahren und damit den Anspruch.


Undecimo Passus Ingrimmas, im Zeichen von Hammer und Amboß: Der Treuschwur des Seekönigs der Zyklopeninseln, Herrn Palamydas Thaliyin, auf Frau Amene und den Adlerthron sei vor allen Göttern und Sterblichen gültig und ist nicht Lehnsbruch noch Verrat zu nennen. Denn Seine Hoheit schwor einst nicht den Eid auf die Krone Rauls des Großen, bevor er der Welt entrückt ward. Der neue Schwur sei gültig nun auf immerdar. / Herr Brin läßt seinen Titel fahren und damit den Anspruch.


Duodecimo Passus Rahjainis, im Zeichen der Stute: Dies alles sei beschworen in der guten Götter Namen, zu Frieden und Versöhnung zwischen beiden Reichen. / Es möge sich finden ein Prinzliches Paar zu schließen den Ehebund, den Göttern und Reichen ein Wohlgefallen.


Dem Frieden angehängt:

Siegel und Zeichen des Herrn Eolan Berlînghan, Herzog, des Herrn Dschijndar von Falkenberg-Rabenmund, Reichs-Vogt, der Delegaten und Gesandten von Greif und Adler, das Kleine Kronsiegel vom Reiche Rauls und das Gemeine Groß-Siegel Yaquirias.


Addendum: Dies sei hineingeschrieben in den Vertrag auf den Wunsch der Großen des Reiches Rauls und den Willen der Bevollmächtigten Ambassadoren des Horasreiches, daß der Adlerthron dem Greifenthron zwölf Götterläufe lang an jedem Tag, da der Frieden sich jährt, einhundert mal tausend Dukaten in Gold übersende, zu rüsten den Heerzug gegen den Bethanier. / Und ferner, daß der Adlerthron dem Greifenthron eintausend Kämpfer zur Seite stelle, gemeinsam zu fechten wider die Finsternis. Dies seien fünfhundert, die freiwillig schon zu Herrn Brin gezogen, und fünfhundert, die noch kommen werden aus den Garnisonen der Horaslegion. / Bekräftigt sei durch diese Taten der gute Geist, der allen zwölf Passuus innewohnt.


Zweimal drei Zeichen trägt der Vertrag:

Emer die Königin   Timor der Prinz
Hartuwal des Reiches Kanzler   Abelmir des Staates Erster Minister
Fingorn des Reiches Truchseß   Tarin der Krone Schatz-Kanzler


Gesiegelt am 8. Ingerimm 1020 BF zu Weidleth mit dem Wahren und Geheimen Siegel des Reiches Rauls des Großen und dem Großen Kaisersiegel des Wiedererstandenen Reiches von Horas’ Gnaden.


 Wappen Mittelreich.svg 
 Wappen Herzogtum Nordmarken.svg
 
Texte der Hauptreihe:
8. Ing 1020 BF
Weidlether Vertrag


Kapitel 1

Autor: F. Bartels